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13.10.2005, 16:37 Uhr

zu: Rotlichtvergehen

Wie lang sind die Vergehen denn her? 3 Monate beträgt die Verjährungsfrist.

Wenn es unter 1 sec war, würden beide Verstöße nach Bußgeldkatalog je 50 € kosten und je 3 Punkte bringen. Dazu kommen pro Bußgeldbescheid nochmal ca 25 € Gebühren. Wenn du Pech hast, kostet der zweite Verstoß mehr, weil du dann Wiederholungstäter bist.

Zum Aufbauseminar musst du aber nur einmal und auch deine Probezeit verlängert sich dann nur um 2 Jahre.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-102 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann beim Fahren eine vermeidbare Lärmbelästigung entstehen?

Durch unnötig starkes Beschleunigen

Durch schadhafte Schalldämpfer

Durch Fahren mit niedriger Drehzahl

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-008-B

Ich muss den roten Pkw vorbeilassen

Ich lasse den grünen Pkw durchfahren

Ich biege vor dem grünen Pkw links ab

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte

Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?

Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird

Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist

Dass der Vorausfahrende rechts blinkt