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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MLR1980
06.10.2005, 21:13 Uhr

zu: zögerlicher Fahrt bei der praktische Prüfung, ist Feler..???

Hi morolga,

der § 1 Abs. 1 der
Fahrschüler-Ausbildungsordnung verlangt von der Ausbildung: "die Befähigung zu einem sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewußten Verkehrsteilnehmer."

Der Prüfer beurteilt in der Fahrerlaubnisprüfung, ob der Prüfling diese Vorraussetzung erfüllt. Eine zu zögerliche fahrweise kann also schon ein Entscheidungskreterium sein. Ich kann mir aber nicht vorstellen, das das alles war, warum du nicht Bestanden hast.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern D-Juliane
07.10.2005, 17:11 Uhr

zu: zögerlicher Fahrt bei der praktische Prüfung, ist Feler..???

HI
ich bin auch nur durchgefallen, weil ich angeblich zu zögerlich geguckt habe!!!!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-006 / 3 Fehlerpunkte

Eine Straßenbahn fährt in der Fahrbahnmitte und erreicht eine Haltestelle mit wartenden Fahrgästen am Fahrbahnrand. Wie verhalten Sie sich kurz vor dem Stillstand der Straßenbahn?

Ich brauche die Fahrgäste in dieser Situation nicht zu beachten, weil sie die Fahrbahn noch nicht betreten dürfen

Ich bleibe hinter der Straßenbahn, um die Fahrgäste nicht zu gefährden

Ich überhole die Straßenbahn, weil diese noch nicht steht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden