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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chris22
21.09.2005, 22:33 Uhr

Habe Ich Den Lappen Noch Oder Nicht?

jo so ein ... heute kamm der gelbe brief ich habe mir nichts böses dabei gedacht aber das hat sich schnell geändert
überschrieft Ordnungsverfügung
-Entziehung der Fahrerlaubnis
-Zwangsmittelandrohung
-Sofortige Vollziehung
als ich nur die überschrieft gelesen habe war ich schon am ende
babei war noch ein auszug aus den Verkehrszentralregister mit meinen verstössen es waren 5 A vergehen und 1 B vergehen bin somit auf 10 Punkte
ein aufbauseminar habe ich auch schon gemacht am 20.3.2003
ich muss jetzt inerhalb von 8 tagen meinen lappen abgeben
das bedeutet dass ich ab zustellung des briefes nicht mehr berechtigt bin ein fahrerlaubnispflichtiges fahrzeug zu führen da ihre fahrerlaubnis wirksam entzogen ist .
ist das nicht hart. was bedeutet das ich nur eine neue fahrerlaubnis auf Antrag erteilt bekomme
und was bedeutet das jetzt
weiter unten steht noch das ich die fahrerlaubnis frühestens 3 monate nach wirksamkeit der einziehung
was passiert nach den 3 monaten habe ich dann mein lappen noch oder muss ich ihn neu machen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sercan
21.09.2005, 23:22 Uhr

zu: Habe Ich Den Lappen Noch Oder Nicht?

Ich hoffe es mal nicht....bei 5-A vergehen darf man dir keinen Führerschein mehr geben bzw muss man es entziehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
21.09.2005, 23:40 Uhr

zu: Habe Ich Den Lappen Noch Oder Nicht?

Wenn es so im Brief drinsteht, dann darfst du ab sofort nicht mehr fahren. Wenn du den Führerschein nicht freiwiliig abgibst, wird die Polizei ihn holen, das kostet dann nur wieder extra.
Danach kannst kannst du gleich die Fahrerlaubnis neu beantragen, würdest sie aber erst in 3 Monaten bekommen (die Erstellung des Führerscheins dauert etwas, dein alter landet nämlich erstmal im Schredder). Aufgrund der Vielzahl der Verstöße ist es aber wohl nicht unwahrscheinlich, dass du erstmal zur MPU musst, bevor du den Schein zurückbekommst.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125 / 3 Fehlerpunkte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

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