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19.09.2005, 21:25 Uhr

Führerschein 1b

Hallo,

ich möchte gerne wissen ob ich mit meinen Führerschein 1b, den ich ca. 1981 gemacht habe, auf den Führerschein A1 umschreiben lassen muß?
Und meine zweite Frage ist, habe ich ohne weiterer Ausbildung Chancen auf Führerschein A?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
19.09.2005, 22:52 Uhr

zu: Führerschein 1b

Nein, eine Umschreibepflicht gibt es nicht, der alte Schein gilt weiterhin. Und warum solltest du den A-Führeschein ohne Ausbildung bekommen? ... das gibts natürlich auch nicht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Fahrzeugen Vorrang gewähren

Fußgänger auf dem Gehweg vorbeigehen lassen

Regel "rechts vor links" beachten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-106-B

Weiterfahren, weil die Fahrbahn nur für den Gegenverkehr gesperrt ist

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113 / 3 Fehlerpunkte

Wie muss sich ein Kraftfahrer in dieser Straße verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113

Wenn keine Fußgänger in der Nähe sind, darf schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Er muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen

Er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren