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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 491GT
05.09.2005, 19:00 Uhr

Anhänger - Darf ich ihn fahren?

Hallo,

wer hat aufgepasst in der Fahrschule und kann mir die Antwort auf folgendes Szenario geben:

Ich bin im Besitz der Klasse B, möchte am WE ein Fahrzeug (Toyota Picnic) Gewicht ca. 1500 kg und einen Anhänger, der rund 800 kg leer und 900 kg - 950 kg beladen wiegt, fahren.

Darf ich das?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
05.09.2005, 19:14 Uhr

zu: Anhänger - Darf ich ihn fahren?

Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht mehr als die von dir angegebenen 1500kg wiegt dann darfst du ihn fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 491GT
05.09.2005, 20:10 Uhr

zu: Anhänger - Darf ich ihn fahren?

Also der Anhänger darf glaube insgesamt 2000 kg wiegen ... wiegt bei mir halt beladen nur um die 900 ... heißt das ich darf ihn nicht fahren?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stephan1
05.09.2005, 23:22 Uhr

Nein, geht nicht !

Ja das heißt es !
Entscheidend ist wieviel der Anhänger wiegen darf. Dass er tatsächlich weniger wiegt, ist völlig uninteressant!
Du darfst die Kombinbation mit Klasse B nicht führen, es wäre Klasse BE erforderlich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
05.09.2005, 23:27 Uhr

zu: Anhänger - Darf ich ihn fahren?

Wir brauchen folgende Angaben: Leergewicht des Zugfahrzeuges, zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges und zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers. Sonst lässt sich keine exakte Aussage machen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106 / 3 Fehlerpunkte

Was endet hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106

Ein Zonenhaltverbot

Eine Vorfahrtstraße

Vorausgegangene Streckenverbote

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren mit 30 km/h. Dabei beträgt der Bremsweg bei einer normalen Bremsung 9 Meter nach der Faustformel. Wie lang ist der Bremsweg unter gleichen Bedingungen bei 60 km/h?

18 m

27 m

36 m