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 Essey 
31.08.2005, 12:43 Uhr
Vieleicht hat jemand info für mich !!! Wichtig !! =)
Soooo....
ich habe schon an einem Aufbauseminar teilgenommen, habe danach auch wieder einen kleinen Unfall gehabt (Kreisverkehr/rechts vor links).
Hab danach wieder son Schreiben vom Straßenverkehrsamt bekommen und wurde ermahnt, jetzt bin ich aber leider auf der Autobahn geblitzt worden, mit 62kmh zu schnell (tolleranz schon ab) !!!
Was erwartet mich ??? Ich muss morgen auskunft geben wer der Fahrer auf dem Foto ist!
Der Wagen ist halt auf meine mom zugelassen !
Muss ich denn jetzt vieleicht den Lappen ganz abgeben ???
 Essey 
31.08.2005, 12:59 Uhr
zu: Vieleicht hat jemand info für mich !!! Wichtig !! =)
Naja lustig ist es nicht.....
wollte nur das "wichtig" kommentieren...
naja meine mutter ist leider schon ausgeschloßen, so wie es im Brief steht....!
Leider...!
Naja also bleibt mir nur das abwarten ??!!!!
Aber danke.... !
;-)
 steffi (37) 
31.08.2005, 13:19 Uhr
zu: Vieleicht hat jemand info für mich !!! Wichtig !! =)
Hallo Essey,
den Bußgeldrechner rechts oberhalb deines Beitrags hast du sicherlich schon befragt, oder? Weil, der gibt ziemlich präzise Auskunft, was dich erwartet.
steffi (37)
 Essey 
31.08.2005, 13:24 Uhr
zu: Vieleicht hat jemand info für mich !!! Wichtig !! =)
ja das habe ich schon aber ich dachte das es vieleicht durch den unfall nach dem seminar ein etwas anderer sachverhalt ist !
Nach dem rechner erwarten mich 2monate lappen weg...
Das ginge noch, will ihn nur nicht ganz verlieren und neu machen müssen.... =((
 steffi (37) 
31.08.2005, 17:09 Uhr
zu: Vieleicht hat jemand info für mich !!! Wichtig !! =)
Hallo Essey,
aus der Seite Führerschein/Probezeit hier auf fahrtipps.de:
Nachschulungskurs und Aufbauseminar sind eigentlich dasselbe, aber der Begriff »Nachschulung« wird im Gesetz nicht mehr benutzt. Nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar wird bei einer zweiten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit eine individuelle verkehrspsychologische Beratung empfohlen (nicht vorgeschrieben), mit der man außerdem noch 2 Flensburger Punkte abbaut. Bei der dritten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit ist dann der Führerschein weg. Man wird dann mindestens ein halbes Jahr zum Fußgänger.
Ob du dieses zweite Schreiben bekommen hast, zur verkehrspsychologische Beratung warst o.ä., geht aus deinem Beitrag nicht hervor. Aber wenn dem so sein sollte, dann hast du im Bußgeldrechner Häkchen an "ja, Aufbauseminar" und "ja, verkehrspsychologische Beratung" gemacht. Und dann sagt der Bußgeldrechner: Führerschein weg!
Oder?
steffi (37)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte
Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?

Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden
Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist
Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte
Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Es zeigt, wie hier Lkw geparkt werden müssen
Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen
Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt
Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten
An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren
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