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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HighHeelDiva
30.08.2005, 18:33 Uhr

Verfall der bereits abgelegten Theorieprüfung???

Hallo,

ich habe letztes Jahr im November meine Theorieprüfung abgelegt. Es ist ja glaub ich so, dass wenn ich bis dahin nicht meine Praktische mache, das Ganze verfällt und ich es noch mal machen muss, stimmt das so? Ich stehe kurz vor der praktischen und bin ganz schön unter Druck deswegen...

LG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
30.08.2005, 18:35 Uhr

zu: Verfall der bereits abgelegten Theorieprüfung???

Die theoretische Prüfung ist ein Jahr gültig, danach verfällt sie und du musst sie nochmal machen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HighHeelDiva
30.08.2005, 18:36 Uhr

zu: Verfall der bereits abgelegten Theorieprüfung???

also doch wie ich mir das gedacht habe... hmmm dann in den nächsten 8 Wochen Gas geben zwecks Bestehen... Danke Dir!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig? (Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B

Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten werden, wenn sonst Fahrgäste gefährdet würden

Auf beiden Fahrstreifen darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeigefahren werden

Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen dürfen ohne besondere Vorsicht an dem Bus vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-012 / 3 Fehlerpunkte

Wer ist als Kraftfahrer ungeeignet?

Personen, die

- regelmäßig Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) nehmen, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Fahrt nicht fahruntüchtig sind

- täglich nur eine Haschisch-Zigarette rauchen