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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern juliamarlene
21.08.2005, 22:08 Uhr

Umzug: Theoriestunden "mitnehmen" zu neuer Fahrschule?

Hallo!

Ich habe eine wichtge Frage und wollte mich zuerst hier kund tun. Demnächst werde ich wegziehen müssen. Allerdings habe ich meinen Führerschein noch nicht fertig und werde ihn wohl auch bis dahin noch nicht fertig machen können. Meine Frage ist daher, ob ich, da ich alle Theoriestunden schon besucht habe, diese zur neuen Fahrschule mitnehmen kann, so dass ich dort nicht nochmal alle T-Stunden besuchen muss. Kann meine Fahrschule eine Art Bestätigung ausfüllen? Geht das?
Danke im Voraus.

Grüße Julia

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22.08.2005, 00:01 Uhr

zu: Umzug: Theoriestunden "mitnehmen" zu neuer Fahrschule?

Wenn du schon alle Theoriestunden hast, warum machst du dann nicht Prüfung ?

Ich denke, dass du die bestanden Prüfung oder auch die bisherigen T- Stunden zur anderen Fahrschule mitnehmen kannst... Ich weis es aber nicht genau!

MFG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
22.08.2005, 14:41 Uhr

zu: Umzug: Theoriestunden "mitnehmen" zu neuer Fahrschule?

Ja, kein Problem. Dir steht sogar eine Bescheinigung (Durchschlag) der bereits absolvierten Ausbildung deiner alten Fahrschule zu. § 18 (1) FahrlG Anlage 3 zu § 6 Abs. 1

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22.08.2005, 16:41 Uhr

zu: Umzug: Theoriestunden "mitnehmen" zu neuer Fahrschule?

Hallo Juliamarlene,

also ich habe meine Theorie fertig gehabt und habe schon angefangen zu fahren, alle meine absolvierten Stunden durften "mitumziehen" sollte kein Problem sein. Frag einfach bei Deiner alten sowie bei der neuen Fahrschule nach, alle Deine Ausbildungsunterlagen werden dann der neuen FS zugesandt, wenn Du die Adresse der neuen FS Deiner alten FS bekanntgibst. So wars jedenfalls bei mir. Alles easy.

LG
HighHeelDiva

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern juliamarlene
22.08.2005, 18:39 Uhr

zu: Umzug: Theoriestunden "mitnehmen" zu neuer Fahrschule?

Danke an alle!!!!
ich bin jetzt aber froh, dass ich nicht nochmal alle T-Stunden machen muss!
Vielen Dank!!!

Grüße Julia

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-007 / 3 Fehlerpunkte

An der Einfahrt in ein Industriegebiet steht das Andreaskreuz mit dem Zusatzschild "Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang". Was haben Sie zu beachten?

An Bahnübergänge nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Kraftfahrzeuge haben an Bahnübergängen ohne Andreaskreuz Vorrang

Schienenfahrzeuge haben an allen Bahnübergängen Vorrang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013

Sie dürfen nicht in diese Straße einfahren

Aus dieser Straße können Fahrzeuge kommen

Sie dürfen in diese Straße einfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007

Mit einer Unterführung für Radfahrer

Mit Radfahrern, welche die Fahrbahn kreuzen

Mit einem Verkehrsverbot für Radfahrer