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08.08.2005, 12:38 Uhr

extra Fahrprüfung für Kl M bei vorhandener Kl B?!

hey, ich hab mal eine frage (sry, wusst nicht wie ich das in der überschrift formulieren sollte):
ich hab jetzt seit 1,5 jahren den B-führerschein, der ja auch die fahrerlaubnis für kl M enthält...wenn ich dann jetzt so nen kleinen roller fahren möchte, muss ich dann noch irgendwelche prüfungen machen!? oder kann ich einfach ins geschäft gehen, mir einen kaufen und ohne weiteres damit fahren!?
war mir echt nicht so sicher...LG, huppsi

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08.08.2005, 12:49 Uhr

zu: extra Fahrprüfung für Kl M bei vorhandener Kl B?!

Jepp, kannst einfach so fahren... aber das Üben vorher nicht vergessen :)

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08.08.2005, 13:45 Uhr

zu: extra Fahrprüfung für Kl M bei vorhandener Kl B?!

ja, das hätte ich glaub ich auch so gemacht...aber danke für die antwort :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte

Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen

Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?

Weil die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht wird

Weil Nachfolgende zu gefährlichem Überholen verleitet werden

Weil der Verkehrsfluss behindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-125 / 3 Fehlerpunkte

Hier beginnt ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich. Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-125

Höchstparkdauer beachten

Mindestgeschwindigkeit von 20 km/h einhalten

Auf regen Fußgängerverkehr achten