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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jaina
03.08.2005, 17:28 Uhr

Einbahnstraßen

Und zwar ich mache gerade meinen führerschein und habe schon viele fahrstunden hinter mir. jetzt fahr ich häufig in 30er zonen und natürlich gilt die regel rechts vor links. wenn ich fahre, dann passe ich auf diese straßen auf und halte notfalls an. jetzt zu meiner frage muss ich auch in einer 30er zone, wenn eine einbahnstraße da ist anhalten oder kann ich einfach weiterfahren, weil daraus sowieso keiner rausfährt???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.08.2005, 17:40 Uhr

zu: Einbahnstraßen

Anhalten mußt Du ja generell an RvL- Kreuzungen nicht, Du mußt Dir nnur sicher sein, daß Du keinen behinderst. Rechtlich gesehen mußt Du auch damit rechnen, daß sich andere Verkehrsteilnehmer nicht an die Verkehrsregeln halten und auch aus einer Einbahnstraße falschrum kommen könnten. Radfahrer mißachten Einbahnstraßen sehr gerne. (Ich geb ja zu, ich auch, wenn ich mit dem Rad unterwegs bin :))
Du mußt also Deinen Verpflichtungen nachkommen und auf aus der Einbahnstraße kommende Verkehrsteilnehmer achten. Wenn Du dazu anhalten mußt, mußt Du das tun. Ggf. Mußt Du natürlich auch mit Fahrzeugen rechnen, die Sonderrechte gemäß § 35 StVO in Anspruch nehmen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-110 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn vor Ihnen ein Nebelfeld die Sicht stark behindert?

Geschwindigkeit rechtzeitig den Sichtverhältnissen anpassen

Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vergrößern

Dicht aufschließen, um sich an den Schlussleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs zu orientieren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit