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Kins
26.07.2005, 13:06 Uhr
Probezeit beim Auto wenn vorher Roller vorhanden???
Ich bin mittlerweile 18 Jahre alt und bin ab dem 15 Lebensjahr Roller gefahren.Verkürzt sich meine Probezeit deshalb auch um 1 Jahr statt wie beim 125er Führerschein um 2 Jahre????
#89120
Georg_g
26.07.2005, 16:48 Uhr
zu: Probezeit beim Auto wenn vorher Roller vorhanden???
Ein Roller, egal ob Mofa oder Klasse M, bewirkt leider keinen Beginn der Probezeit. Du hast also für die Klasse B 2 Jahre Probezeit.
#89143
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-103-B / 3 Fehlerpunkte
Was bedeuten diese Dauerlichtzeichen?
Beim Wechsel von Fahrstreifen 2 auf 1 ist der nachfolgende Verkehr in jedem Fall wartepflichtig
Die Fahrstreifen 3 und 4 darf ich nicht benutzen
Ich muss von Fahrstreifen 2 auf 1 wechseln
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte
Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?
Sie müssen
- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern
- den Verletzten Hilfe leisten
- die Unfallstelle absichern
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.7.01-004 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren auf einer Landstraße. Plötzlich fährt vor Ihnen ein Traktor auf die Straße. Wie erreichen Sie einen möglichst kurzen Bremsweg?
Erst vorsichtig und dann zunehmend kräftiger bremsen (progressives Bremsen)
In kurzen Abständen mehrfach kräftig bremsen (Stotterbremse)
Sofort kräftig bremsen und allmählich nachlassen, wenn die Situation es zulässt (degressives Bremsen)
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Diese FAHRTIPPS-Seite (Nr. 261) wurde zuletzt aktualisiert am 14.05.2018
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