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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sayuri
26.07.2005, 12:08 Uhr

rechts vor links bei Radler gegen die Einbahnstraße?

In vielen Städten ist es inzwischen ja in bestimmten Straßen oder allgemein erlaubt, daß Fahrradfahrer entgegen der Einbahnstraßenrichtung fahren.
Wenn nun so ein "GegendieRichtungRadler" aus einer Einbahnstraße von rechts kommt, hat er dann Vorfahrt?
Danke im voraus für Euere Meinung!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pe
26.07.2005, 12:24 Uhr

zu: rechts vor links bei Radler gegen die Einbahnstraße?

Natürlich, denn es gilt ja Rechts-vor-Links!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Frankie
26.07.2005, 12:29 Uhr

zu: rechts vor links bei Radler gegen die Einbahnstraße?

Die Straße ist offiziell für Radfahrer in Gegenfahrrichtung freigeben.Daraus ergibt sich für mich auch ein Recht auf Rechts vor Links für die Radfahrer.
Einerseits, als Ortskundiger weiß man daß Fahrradfahrer aus der Straße kommen können, andererseits sieht man als Ortsunkundiger unter Umständen nicht daß es sich um eine Einbahnstraße handelt.Also müßte er sowieso langsamer an die Kreuzung fahren (vorrausgesetzt es sind keine Vohrfahrtsschilder vorhanden).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
26.07.2005, 12:43 Uhr

zu: rechts vor links bei Radler gegen die Einbahnstraße?

Bei uns im Ort ist auch so eine Einbahnstraße, auf der extra ein Radweg in die entgegengesetzte Richtung eingezeichnet ist. Und am Ende, also eigentlich am Anfang der Einbahnstraße, ist auf dem Radweg ein Vorfahrt achten Schild auf dem Boden aufgemalt. Also muss der Radler da warten.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05.107 / 3 Fehlerpunkte

Auf welcher Seite ist eine Straßenbahn zu überholen, die in der Mitte der Fahrbahn fährt (keine Einbahnstraße)?

Rechts

Links

Links nur dann, wenn rechts andere Fahrzeuge die Fahrbahn versperren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?

Weil der Verkehrsfluss behindert wird

Weil Nachfolgende zu gefährlichem Überholen verleitet werden

Weil die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten