Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jahnsi
14.07.2005, 02:52 Uhr

Kraftfahrtstraße innerhalb der Ortschaft

Vielleicht kennt ja jemand den Tunnel am Alexanderplatz in Berlin, der ist nämlich eine Kraftfahrtstraße. Jedenfalls bin ich neulich nachts um 1.30 Uhr abzüglich der 20% mit 110 km/h von einem hinter mir fahrendem Polizeiauto erwischt worden, also 60 km/h zu schnell. Ich dachte immer das man dort 100km/h fahren darf.
Habe ich nun irgend eine Chance auf mildernde
Strafe wenn ich dem Gericht die Umstände mit der Kraftfahrtstraße erkläre oder hat das gar keine Sinn?
Dankeschön

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
14.07.2005, 09:34 Uhr

zu: Kraftfahrtstraße innerhalb der Ortschaft

>nur Fahrzeuge mit einer mindestgeschwindigkeit von 60 km/h darauf fahren dürfen<

Nicht ganz richtig:
nur Fahrzeuge mit einer bbH GRÖßER als 60 km/h dürfen dort fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
14.07.2005, 12:16 Uhr

zu: Kraftfahrtstraße innerhalb der Ortschaft

"Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h" wäre schlecht. Das gäbe vor allem beim Ein- und Ausparken große Probleme ;-D

Btw: nicht überall wo Polizei drauf steht, ist auch Polizei drin.

@ Jahnsi:

Unwissenheit schützt leider vor Strafe nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
14.07.2005, 14:14 Uhr

zu: Kraftfahrtstraße innerhalb der Ortschaft

Habe ich nun irgend eine Chance auf mildernde Strafe wenn ich dem Gericht die Umstände mit der Kraftfahrtstraße erkläre oder hat das gar keine Sinn?

Leider nein, denn der Bußgeldkatalog geht im Normallfall sowieso von fahrlässiger (also versehentlicher) Tatbegehung aus. Selbst wenn du also glaubhaft machen kannst, dass du dich im Irrtum befandest und nur deshalb zu schnell gefahren bist, würde das an den Konsequenzen nichts ändern.

Übrigens ist erst mal nicht ein Gericht zuständig, sondern die Bußgeldstelle (nennt sich in Berlin evtl. anders, vermutlich ist ein Bezirksamt zuständig). Erst wenn du Einspruch einlegst und diesem Einspruch nicht von Seiten der Bußgeldstelle entsprochen wird, geht die Sache vor Gericht.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114

Geschwindigkeit verringern

Nicht mehr überholen

Vor Erreichen der Verengung immer anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-102 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?

Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte

Mit orangefarbener Warntafel

Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen