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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bml-tina
05.07.2005, 08:02 Uhr

Verkehrspsychologische Beratung

Hey ho!

Wenn man eine verkehrspsychologische Beratung gemacht hat und auch die 2 Punkte in Flensburg abgezogen worden sind, aber man hatte in der Zeit noch eine Bußgeldsache laufen.

Können die Landkreise oder sonst wer diese Punkte wieder nichtig machen in Flensburg?

Danke!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Der Ötz
05.10.2005, 17:57 Uhr

zu: Verkehrspsychologische Beratung

Hey hey,

soweit ich weiß, kann man diese Beratung nur alle fünf Jahre machen, um so den Punkteabzug zu erhalten. Weitere Maßnahmen für den Punkteabbau gibt es meines Wissens nicht. Du kannst aber auch dein Punktekonto auffüllen bis zum Führerscheinentzug und holst ihn dir dann wieder. Dann ist dein Punktekonto wieder leer. Oder du fährst einfach mal zwei Jahre vernünftig. Dann ist dein Konto auch wieder leer.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-005 / 3 Fehlerpunkte

Im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn hält ein Linienbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Haltestelle. Wie verhalten Sie sich?

Geschwindigkeit beibehalten, da der Bus auf der anderen Fahrbahnseite hält

Nur dann mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, wenn Fahrgäste die Fahrbahn überqueren wollen

Auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-116-B / 3 Fehlerpunkte

Wer hält falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-116-B

Der helle Pkw

Der dunkle Pkw

Beide Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115

Auf ein Verbot für Fußgänger und Kraftwagen

Auf das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs