Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
22.06.2005, 17:21 Uhr

zu: Metallpfeiler aus der Verankerung gerissen und abgehauen

Ein fehlender Hinweise auf das Aussageverweigerungsrecht hätte höchstens die Folge, dass alle bereits von dir gemachten Aussagen nicht verwertbar wären. Da die Sachlage aber ziemlich eindeutig ist, und du nicht geschrieben hast, ob du überhaupt was ausgesagt hast, bringt das wahrscheinlich nichts.

Die Polizei muss der Anzeige zunächst mal nachgehen. Eine Unfallflucht setzt aber Vorsatz voraus, wenn du also glaubwürdig machen kannst, den Unfall nicht bemerkt zu haben, kannst du auch nicht wegen der Unfallflucht bestraft werden.

Da dir eine Straftat vorgeworfen wird, solltest du mal über den Gang zum Anwalt nachdenken.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
24.06.2005, 10:34 Uhr

Verurteilung wegen Unfallflucht ist wahrscheinlich

Auf dich kommt eine Verurteilung wegen Unfallflucht zu.

Bei der Beurteilung, ob du den Schaden bemerkt haben kannst wird davon ausgegangen, ob ein Autofahrer, der mit der vorgeschriebenen Sorgfalt unterwegs wäre, den Unfall bemerkt hätte. Also Radio nur leise an und sich auf Geräusche von außen konzentriert.

Wenn Zeugen den Unfall bemerkt haben, wird diese Frage mit ziemlicher Sicherheit bejaht werden, das heißt, mit den notwendigen Umsicht hättest du den Unfall bemerkt. Wenn dein Radio zu laut war kann dir dadurch sogar noch ein strafverschärfender Vorsatz angehängt werden.

Ein mehrmonatiges Fahrverbot erwartet dich auf jeden Fall, die Dauer hängt auch von der Aussage der Zeugen ab. Wenn die Aussagen, du hättest nach dem Unfall noch mal gezögert und zur Unfallstelle geschaut oder du bist gar ausgestiegen und danach erst losgefahren,wird sich das wiederum strafverschärfend auswirken.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern neon
24.06.2005, 10:43 Uhr

zu: Metallpfeiler aus der Verankerung gerissen und abgehauen

wenn man auch nur leicht gegen son metallpfeiler fährt, hat man doch auch entsprechende schäden (kratzer oder mehr...) am auto...

hast du da überhaupt schonma nachgeguckt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
24.06.2005, 12:44 Uhr

zu: Metallpfeiler aus der Verankerung gerissen und abgehauen

Nur zwei kleine Kratzer? Dann kann das aber kein sehr solider Metallpfeiler gewesen sein *g*

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B / 3 Fehlerpunkte

Warum ist hier ein großer Seitenabstand erforderlich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B

Weil der Anhalteweg länger als auf trockener Straße ist

Weil Sie sonst auf Wasserlachen zu spät reagieren können

Weil sonst Spritzwasser die Sicht erschwert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002

Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren

Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen

Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-110 / 3 Fehlerpunkte

Wie fahren Sie umweltbewusst?

Bei "Grün" immer voll beschleunigen

Unnötiges Beschleunigen und unnötiges Abbremsen vermeiden

Rechtzeitig Gas wegnehmen und Schwung ausnutzen, wenn die nächste Ampel "Rot" zeigt