Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Krossi
20.06.2005, 14:30 Uhr

zu: 60 km/h zu schnell -- kein Schein kein Job ? ! ?

Hi,

wahrscheinlich leider nicht. Mit ca. 150 € und einem Monat Fahrverbot würde ich rechnen. Außerdem noch 3 oder 4 Punkte.

Es gibt aber schonmal die Möglichkeit die doppelte Strafe zu bezahlen und dann um das Fahrverbot rumzukommen. Das hat bei meinem Chef schon geklappt. Der war auch auf der Autobahn mit ähnlich zuviel geblizt worden.

Das würde ich dann mal versuchen. Weil ohne Lappen bei deinem Job ist ja dann echt ein big problem.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
20.06.2005, 14:57 Uhr

zu: 60 km/h zu schnell -- kein Schein kein Job ? ! ?

Bei meinem Vater wars die gleiche Situation. Ist mit nem Anwalt aus der Sache rausgekommen. Musste knapp 500€ zahlen + Anwaltskosten.

Geh sofort zu nem Anwalt wenn du Post bekommen hast.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
21.06.2005, 18:56 Uhr

zu: 60 km/h zu schnell -- kein Schein kein Job ? ! ?

51 â EURO“ 60 km/h = 150 EUR + 4 Punkte + Fahrverbot - 1 Monat

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren mit 30 km/h. Dabei beträgt der Bremsweg bei einer normalen Bremsung 9 Meter nach der Faustformel. Wie lang ist der Bremsweg unter gleichen Bedingungen bei 60 km/h?

27 m

18 m

36 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-106 / 3 Fehlerpunkte

Was kommt nach diesen Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-106

Ein Gefälle von 800 m Länge

Ein Gefälle in 800 m Entfernung

Eine Steigung in 800 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-104 / 3 Fehlerpunkte

Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?

Sobald der Gegenverkehr anfährt, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Sofort nach dem Durchfahren des Zuges, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Wenn das rote Blinklicht erloschen ist