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27.06.2005, 17:44 Uhr

zu: Probezeit verkürzen ???

Hallo Horst

Wohne auch in Niedersachsen und bin vom Beruf Fahrlehrer.

Das sogenannte FSF ist in Niedersachsen noch nicht durch. Wird aber voraussichtlich im nächsten Jahr auch in Niedersachsen durchgesetzt. FSF bedeutet: Freiwilliges Fortbildungsseminar für Fahranfänger. Es kann nur besucht werden, wer im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B seit 6 Monaten ist. Nach erfolgreicher Teilnahme (keine Prüfung) wird mit der Bescheinigung die Probezeit automatisch um ein Jahr verkürzt. Wer eine Probezeitverlängerung von 2 auf 4 Jahren erhalten hat, kann ebenfalls seine Zeit um ein Jahr (als auf gesamt 3 Jahre) verkürzen. Die Kosten für ein solches Seminar liegen im Durchschnitt zwischen 250,- und 450,- Euro.
Tip: 2 Jahre Verhalten fahren und nicht Auffällig werden. Leichter gesagt als getan :-)

Viel spaß noch, Carsten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier nur mit Schrittgeschwindigkeit und unter Ausschluss jeglicher Gefährdung der Fahrgäste vorbeifahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B

Alle Fahrzeuge, die

- entgegenkommen

- in gleicher Richtung fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133 / 3 Fehlerpunkte

Welche Verbote werden mit diesem Verkehrszeichen aufgehoben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133

Parkverbote

Überholverbote

Geschwindigkeitsbeschränkungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-005 / 3 Fehlerpunkte

Was gilt unmittelbar vor und auf Zebrastreifen?

Es darf nicht

- geparkt werden

- überholt werden

- gehalten werden