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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bibi1973
14.06.2005, 13:40 Uhr

Theorieprüfung

Hallo,mal angenommen ich schaff Theorie am Donnerstag nicht-dann kann ich ja in zwei Wochen erneut zur Prüfung gehen.Was kostet mich die Prüfung alleine?
Danke und einen schönen Tag Euch...Bibi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern drottning
14.06.2005, 14:55 Uhr

zu: Theorieprüfung

Theorieprüfung alleine kostet so etwas um die 10 Euro.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (37)
14.06.2005, 16:02 Uhr

zu: Theorieprüfung

»Theorieprüfung alleine kostet so etwas um die 10 Euro.«

Zuzüglich der Gebühren der Fahrschule für die Vorstellung zur Prüfung, die je nach Fahrschule auch noch mal rund 50 EUR betragen können.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern drottning
14.06.2005, 18:26 Uhr

zu: Theorieprüfung

Fahrschulgebühr gibt es bei uns nur bei der praktischen Prüfung. Bei der Theorie gibt es doch nichts vorzustellen. Der Fahrlehrer händigt dem Fahrschüler die Papiere aus, wenn er der Meinung ist, dass der Fahrschüler soweit ist. Damit kann der Fahrschüler dann an einem beliebigen Tag zum TÜV und die Prüfung machen. Die Prüfungszeiten sind bei uns zweimal wöchentlich nachmittags.
Wofür soll der Fahrlehrer da Geld nehmen?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- die Unfallstelle absichern

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern

- den Verletzten Hilfe leisten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-113 / 3 Fehlerpunkte

An Haltestellen darf nur gehalten werden, wenn Busse nicht behindert werden. Wie lange dürfen Sie dort höchstens halten?

Minuten

Minuten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren