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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bauer
04.06.2005, 12:15 Uhr

Sondergenemigung

Hey Leuts,hab mal ne Frage und zwar: Ich bin jetzt 14 und wir haben einen landwirtschaftlichen Betrieb und möchte den Führerschein " T " mit einer Sondergenigung schon mit 15 machen. Weiß irgendjemand ob das möglich ist ?? meldet euch mal bei mir!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
04.06.2005, 21:48 Uhr

zu: Sondergenemigung

" In den meisten Fällen, wenn sie gut begründet sind, werden Ausnahmegenehmigungen erteilt. "

?? Wo nimmst Du das her?

Meinses wissens werden ca. 85 % aller derartigen Anträge abgelehnt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
04.06.2005, 22:39 Uhr

zu: Sondergenemigung

Keiner. Grobe Schätzung. Diese erlaube ich mir aus diversen Erfahrungen und dem Studium vieler Gerichtsurteile.

Die Ämter sind sehr, sehr sparsam mit der Herabsenkung der Altersklassen für Führerscheine.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
05.06.2005, 04:03 Uhr

zu: Sondergenemigung

Es braucht eben wirklich einen "guten" Grund ... Nur eine Tätigkeit in der Landwirtschaft reicht da nicht aus. Es muss schon wirklich betrieblich erforderlich sein, da z.B. der Vater nicht mehr arbeiten kann oder sowas in der Richtung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bauer
05.06.2005, 11:27 Uhr

zu: Sondergenemigung

hey leuts,hier ist bauer noch mal! also...mein dad macht den hof nur als nebenerwerb,wesewegn er nur wenig zeit für den hof hat. deswegen kann ich ja sagen, das ich den Führerschein ganz dringend brauche um meinem vater zu helfen. Meint ihr dann geben die mir eine SG ?? schreibt mal back Bauer

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-005 / 3 Fehlerpunkte

Unter welchen Bedingungen ist Telefonieren für den Fahrer während der Fahrt unzulässig?

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen werden muss

Wenn die sichere Führung des Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet ist

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons in der Hand gehalten werden muss

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Vor dem Andreaskreuz warten

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren