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30.05.2005, 09:13 Uhr

Wiederholt zu schnell

Hallo ich bin im Februar schoneinmal 1 Monat gelaufen weil ich auf der Autobahn 49 zu schnell war, und bin jetzt wieder geblitzt worden, mit 60 zu schnell (wahrscheinlich lern ichs nie). Weis jemand wie das strafmaß sich verschärft weil es ja eine wiederholungstat ist, oder ob der normale Bußgeldkatalog gilt??? Waren auch 2 verschiedene Bundesländer. Vielen Dank im vorraus

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30.05.2005, 13:11 Uhr

zu: Wiederholt zu schnell

D.h. es gilt obwohl es innerhalb von nem halben jahr zwei beträchtliche Überschreitungen waren der normale Katalog keine härteren Strafen. Dann bin ich beruhigt, 8 Punkte reichen fürs erste.

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30.05.2005, 13:37 Uhr

zu: Wiederholt zu schnell

Noch ne Frage, an der Stelle war 80km/h, und ich bin eben 140km/h gefahren, das Schild stand aber nicht direkt an der Straße, sondern da ist eine Doppelleitplanke, dann kommt ein Fahrradweg, und dann stand da erst das schild, und das ganze noch in ner langgezogenen rechtskurve, dürfen die das? Bzw. wenn da n Radfahrer gefahren is, und ich nen Zeugen dafür hab gilt das dann nicht???

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-104 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch auffällige Lackierung des Fahrzeugs

Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer

Durch abgefahrene Reifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-110 / 3 Fehlerpunkte

Vor einem Bahnübergang steht vor einer von rechts kommenden Straße ein rot leuchtendes Lichtzeichen ohne Andreaskreuz. Wo müssen Sie warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-110

An der Haltlinie

Ich kann nach dem Beobachten des Verkehrs bis zum Bahnübergang vorfahren

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor dem Lichtzeichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte

Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?

Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren

Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können

Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind