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23.05.2005, 01:37 Uhr

zu: Ich find das ungerecht ...

Wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist (also wenn kein Einspruch einlegt wird, nach Ablauf der 14-tägigen Einspruchsfrist) , dann wird deine Probezeit automatisch um 2 Jahre verlängert, auch wenn du noch keinen Bescheid bezüglich Aufbauseminar bekommen hast und deine reguläre Probezeit schon zu Ende wäre.
Und die 2 zusätzlichen Jahre werden hintendran gehängt, es sind also nicht zwei Jahre ab dem Seminar oder so.

Als Trost kann ich dir zumindest sagen, dass 2 Jahre A-beschränkt davon nicht betroffen sind, da bleibt es bei 2 Jahren. Und jeder weitere A-Verstoß, den du vor Absolvierung eines Aufbauseminars noch begehst, hat auch zumindest keine Probezeitfolgen mehr.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-108-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf stellen Sie sich hier ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-108-B

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Dass beide Radfahrer ohne Pendelbewegungen dicht am Bordstein weiterfahren

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-002 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl die Ampel "Grün" zeigt?

Wenn an der Kreuzung das Zeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!" steht

Wenn Sie auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

Wenn ein Polizeibeamter "Halt" gebietet