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23.05.2005, 01:37 Uhr

zu: Ich find das ungerecht ...

Wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist (also wenn kein Einspruch einlegt wird, nach Ablauf der 14-tägigen Einspruchsfrist) , dann wird deine Probezeit automatisch um 2 Jahre verlängert, auch wenn du noch keinen Bescheid bezüglich Aufbauseminar bekommen hast und deine reguläre Probezeit schon zu Ende wäre.
Und die 2 zusätzlichen Jahre werden hintendran gehängt, es sind also nicht zwei Jahre ab dem Seminar oder so.

Als Trost kann ich dir zumindest sagen, dass 2 Jahre A-beschränkt davon nicht betroffen sind, da bleibt es bei 2 Jahren. Und jeder weitere A-Verstoß, den du vor Absolvierung eines Aufbauseminars noch begehst, hat auch zumindest keine Probezeitfolgen mehr.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B

Nur mit dem von rechts kommenden Bus

Mit einem vor dem Bus fahrenden Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Sie dürfen nicht abbiegen

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-007 / 3 Fehlerpunkte

Was soll man beim Tanken beachten?

Möglichst randvoll tanken

Nicht nachtanken, wenn der Tank voll ist und die Zapfpistole abgeschaltet hat

Keine Kraftstoffdämpfe einatmen