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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ey
15.05.2005, 12:48 Uhr

Erste-Hilfe-Kurs

Hallo!
Ich habe da mal eine Frage bezüglich des erste hilfekurses.Ich habe mit 16 bereits den 125-er Fürerschein gemacht und damals schon den Erste-Hilfe-Kurs gemacht.Allerdings heißt es, dass ich den Kurs jetzt mit 18 für den Auto Führerschein nochmal machen muss. Warum???
Da ich doch bereits einen Führerschein habe, wissen die Leute vom Amt doch, dass ich an dem Kurs schonmalteilgenommen habe.Oder habe ich da was falsch verstanden und ich muss es nicht nochmal machen. Danke für jede Antwort

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Duff
15.05.2005, 13:34 Uhr

zu: Erste-Hilfe-Kurs

Falls du den Kurs für die Lebensrettenden Sofortmaßnahmen meinst: Nein, das musst du nicht nochmal machen, das reicht einmal.

Duff

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sim
15.05.2005, 16:25 Uhr

zu: Erste-Hilfe-Kurs

Für eine Ameldung zu einem Führerschein (wie ja bei dir der Fall, willst ja einen neue Klasse machen) gilt der Sofortmaßnahmen Kurs aber glaube ich nur 2 Jahre. Will man nach den 2 Jahren einen neuen Schein machen, muß man soweit ich weiß auch den Kurs nochmal machen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-110 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn vor Ihnen ein Nebelfeld die Sicht stark behindert?

Geschwindigkeit rechtzeitig den Sichtverhältnissen anpassen

Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vergrößern

Dicht aufschließen, um sich an den Schlussleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs zu orientieren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101 / 3 Fehlerpunkte

Was wird durch diese Verkehrszeichen angekündigt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101

Nach 100 m folgt erneut das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren"

Nach 100 m folgt ein Stop-Schild

Nach 100 m kann ohne anzuhalten weitergefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007

Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren

Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen

Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen