Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
09.05.2005, 23:57 Uhr

Nachschulung? Probezeit!

Eine Geldbuße festgesetzt (§17 OWiG) in Höhe von 50,00 EUR

Zahl der Punkte nach dem Punktesystem: 03

zu zahlender Gesamtbetrag: 75,60 EUR
--------

Habe bezahlt.

Meine Frage ist...

Muss ich mit einer Nachschulung rechnen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kati85
10.05.2005, 01:01 Uhr

zu: Nachschulung? Probezeit!

Wahrscheinlich ja.

Nachzulesen hier:

http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/probezeit.ph
p

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
10.05.2005, 12:56 Uhr

zu: Nachschulung? Probezeit!

Wann muss man zur Nachschulung?

* Geschwindigkeitsmissachtungen ab 21 km/h über dem Limit,
* Überfahren roter Ampeln,
* falsches Überholen,
* Vorfahrtverletzungen, aber auch
* einige erhebliche technische Mängel am Fahrzeug.
-----------------------------

Bei mir denke nicht. Am 18.12.2004 habe ich Bußgeldbescheid bekommen und bis jetzt kam es nichts wegen einer Nachschulung.

Also habe ich glück gehabt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
10.05.2005, 17:42 Uhr

zu: Nachschulung? Probezeit!

Verrate uns doch mal den Verstoß, damit man sagen kann, ob es sich um einen A- oder um einen B-Verstoß handelt. Aus der Tatsache allein, dass du bis jetzt noch keine Aufforderung zur Teilnahme an einer Nachschulung bekommen hast, würde ich im Moment mal gar nichts schließen. Das kann nämlich durchaus so lange dauern.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chipseule
21.07.2005, 21:44 Uhr

zu: Nachschulung? Probezeit!

Fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis
( Habe Klasse B hatte nur einen Roller Gefahren der 60 Läuft ist das ein A oder B Verstoß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
21.07.2005, 22:35 Uhr

zu: Nachschulung? Probezeit!

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ein A-Verstoß.
Nach einem rechtskräftigen Urteil musst auch du mit der Anordnung einer Nachschulung rechnen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chipseule
22.07.2005, 17:53 Uhr

zu: Nachschulung? Probezeit!

Aber aufgrund das mir Fahrlässigkeit vorgeworfen wird also MINDERSCHWERER FALL könnte es doch als B Vertoß gewertet werden sagte mir zumindest ein Bekannter

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück ausfahren. Wer muss warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-102-B

Sie müssen warten

Die Fußgänger müssen warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-002 / 3 Fehlerpunkte

In einem Wohngebiet rollt ein Ball vor Ihr Fahrzeug. Wie müssen Sie reagieren?

Dem Ball ausweichen und weiterfahren

Weiterfahren, weil Kinder gelernt haben, am Fahrbahnrand stehen zu bleiben

Sofort bremsen, weil Kinder auf die Fahrbahn laufen könnten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107

Trotz Vorrang müssen Sie sich auf ein Anhalten einstellen

Ihren Vorrang dürfen Sie nur dann nutzen, wenn die Engstelle frei ist

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren