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 mops
03.05.2005, 19:30 Uhr
Unfallopfer wills ausnutzen...
Hallo,
hatte vor kurzem einen Auffahrunfall. Also mir ist jemand drauf gefahren. Jetzt hab ich schon mal einen Mechaniker auf/unter mein Auto gucken lassen und der hat mir gesagt, dass das auf jeden Fall repariert werden muss, weil ich sonst nich durchn TÜV komm.
Jetzt würde ich gerne zu den vom Unfall beschädigten Teilen, zusätzlich andere Teile erneuern lassen.
Mir fiel da spontan ein neuer Endschalldämpfer ein. Was kann man denn noch so alles in den Kostenvoranschlag mit aufnehmen?
Freu mich auf eure Antworten.
Der Mops
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?
Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben
Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen
Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-007 / 3 Fehlerpunkte
Was soll man beim Tanken beachten?
Möglichst randvoll tanken
Nicht nachtanken, wenn der Tank voll ist und die Zapfpistole abgeschaltet hat
Keine Kraftstoffdämpfe einatmen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte
Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?
Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit
Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen
Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird
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