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28.04.2005, 16:25 Uhr

Unter 40 € Bußgeld keine Punkte?

Hallo zusammen,

ich hatte hier im Februar schon mal folgenden Beitrag verfasst:
http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=11916&a
mp;forum=0#beitrag_76835


Heute hab ich nun Post von der Bußgeldstelle bekommen, mir wird vorgeworfen folgende "Verkehrsordnungswidrigkeit" begangen zu haben:"Sie verursachten in Folge nicht angepasster Geschwindigkeit einen Unfall" eine Geldbuße i. H. v. 35 € und die Verfahrenskosten soll ich tragen.
Am Ende des Eintrages steht "Eine Eintragung in das VZR erfolgt nicht" (dies könnte sich aber auch auf das Widerrufsrecht beziehn).

Meine Frage: Ist die Sache damit abgehakt, oder bekomm ich noch Punkte?
(ich hab gehört unter 40 € bekommt man keine Punkte)

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe

Commander

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28.04.2005, 16:36 Uhr

zu: Unter 40 € Bußgeld keine Punkte?

Erledigt. Keine Nachschulung, keine Probezeitverlängerung.

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28.04.2005, 17:28 Uhr

zu: Unter 40 € Bußgeld keine Punkte?

Das ist ja sehr schön! Und Punkte krieg ich auch nicht mehr, ja?
Weil wenn man Punkte während der Probezeit erhält, gibt das ja eigentlich immer auch ne Nachschulung...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.04.2005, 17:32 Uhr

zu: Unter 40 € Bußgeld keine Punkte?

Auf dem Schreiben steht ja "Eine Eintragung in das VZR erfolgt nicht", was natürlich nichts nützt, wenn man nicht weiß, was VZR heißt. Also: VZR ist das Verkehrszentralregister, im Volksmund auch "Punktekonto" genannt.

Keine Eintragung = keine Punkte.

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- Wintersport nur auf den Gehwegen stattfindet

- auf der Fahrbahn Schnee- und Eisglätte herrscht

- auf der Fahrbahn Wintersport betrieben wird