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 steinboeckin
08.04.2005, 17:07 Uhr
seltene/ ortsabhängige Verkehrszeichen
Hallo,
wo finde ich die Bedeutung von Verkehrszeichen, die es nur in besteimmten Gebieten zu geben scheint (z.B.: Eifel: angedeuteter LKW mit dicken, roten Balken seitlich rechts und oberhalb. Meine Def.: LKW-Fahrer müssen mit Behinderungen von überhängenden Zweigen und Ästen der am Strassenrand befindlichen Bäume rechnen).
Weder hier noch unter den diversen Suchmaschinen habe ich etwas dazu gefunden.
Kennt jemand hier solch eine site?
Gruß
steinboeckin
 Georg_g
08.04.2005, 18:05 Uhr
zu: seltene/ ortsabhängige Verkehrszeichen
Eigentlich sind Verkehrszeichen bundeseinheitlich. Manchmal erfinden die Behörden aber irgendwelche Schilder, wohl weil sie nicht wissen, dass es dafür auch amtliche Zeichen gibt.
Das Schild, was du vermutlich meinst, nennt sich "eingeschränktes Lichtraumprofil" und sieht so aus:
http://www.absperrtechnik24.de/cosmoshop/pix/a/n/1
109698008-16674.gif
 steinboeckin
08.04.2005, 18:14 Uhr
zu: seltene/ ortsabhängige Verkehrszeichen
Hallo georg_g,
zuerst einmal "danke" für deine schnelle Antwort. Das Zeichen sollte nur exemplarisch für diese Art der Kennzeichen stehen.
Wo ich andere (evtl. ALLE!) Kennzeichen finde, kannst du mir nicht sagen, oder?
Gruß
steinboeckin
 Georg_g
08.04.2005, 18:23 Uhr
zu: seltene/ ortsabhängige Verkehrszeichen
Ich kann dir nur sagen, wo du alle amtlichen Zeichen findest, nämlich in den §§ 41 bis 43 der StVO. Die findest du z.B. hier: http://www.fahrtipps.de/recht/stvo.php
Eine Übersicht über "erfundene" Schilder dürfte es kaum geben, weil die eben in jeder Stadt und in jedem Kreis anders sind. Streng genommen muss man solche Schilder auch gar nicht beachten, weil sie eben nicht offiziell sind. Bei uns gibt es z.B. ein Schild "Verbot für Hunde", also das bekannte runde Schild mit rotem Rand, darin das Symbol eines Hundes.
 DaRealAd
08.04.2005, 18:36 Uhr
zu: seltene/ ortsabhängige Verkehrszeichen
Unter http://www.sicherestrassen.de findest du alle offiziellen Schilder der StVO. Darüber hinaus sollte es eigentlich keine weiteren Schilder geben, es kann aber sein, dass durch die Landesbehörden auch andere Schilder "offiziell" werden. Aber bei diesen Schildern kann man dann nicht erwarten, dass sie jeder versteht.
 durbanZA
09.04.2005, 14:13 Uhr
zu: seltene/ ortsabhängige Verkehrszeichen
Verkehrszeichen sind bundeseinheitlich. Lediglich Zusatzzeichen dürfen in den Läner variieren; Länder dürfen eigene Zusatzzeichen einführen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-102 / 3 Fehlerpunkte
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Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen
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