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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern claude
06.04.2005, 15:06 Uhr

HEY

1)Muss ich , wenn ich 15 bin und einen normalen m schein machen will , da mir nicht genügend busverbindungen zu verfügung stehen, einfach in einer Fahrschule vorlegen und beweisen können, dass ich nicht zur schule komme oder muss ich irgendwo was beantragen?

2)wieviel koste der m -lappen und muss man auch einen praktischen teil ablegen. In Luxemburg ist das etwas einfacher : nur 6 theorie. stunden und der schein kostet insgesamt nur 140 eur.

Danke

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06.04.2005, 17:01 Uhr

zu: HEY

die Fahrschule hat damit nichts zu tun da mußt du zur Führerscheinstelle o.ä. im Landratsamt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marcel87
06.04.2005, 17:31 Uhr

zu: HEY

also!

du brauchst dich vor niemandem zu rechtfertigen, warum du einen führerschein machen willst. das interessiert niemanden.

du gehst einfach in die fahrschule und meldest dich an. den rest müsste normalerweise dein fahrlehre dann erledigen..

in luxembourg darfst du nur dann machen, wenn dein fester wohnsitz für mindestens 185 tage da liegt. aber da du ja noch schüler bist, geht das au nciht so ohne weiteres... also macvh ihn in deutschland und gut ist! ;)

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06.04.2005, 17:35 Uhr

zu: HEY

Marcel du hast wohl nicht richtig gelesen: er will mit 15 Jahren Klasse M und nicht Mofa machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marcel87
06.04.2005, 22:16 Uhr

zu: HEY

@jon: in deutschland gehts net.. in luxembourg doch wohl auch net oder? (->EU-richtlinie?)

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06.04.2005, 22:24 Uhr

zu: HEY

also beim Autoführerschein geht's für 16-17 jährige, die keine Busverbindung zur Schule/größerem Ort haben und deren Eltern auch keinen Führerschein haben.

Er wohnt ja in Deutschland und nicht in Luxemburg.

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07.04.2005, 10:11 Uhr

zu: HEY

ja ,eu-richtlinie hin oder her, in luxemburg gibs auch noch das Bankgeheimnis und hier nicht, oder

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
07.04.2005, 13:08 Uhr

zu: HEY

in Deutschland gibt's selbstverständlich das Bankgeheimnis, ist halt etwas weicher als das in Luxemburg, außerdem kann man das nicht vergleichen.
Da du in der BRD den Führerschein machen willst, sind die luxemburgischen Vorschriften sowieso irrelevant.

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B

Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-103 / 3 Fehlerpunkte

An einem Zebrastreifen hält auf dem rechten Fahrstreifen ein Lkw an. Sie fahren auf dem linken Fahrstreifen. Wie verhalten Sie sich?

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