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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
06.04.2005, 01:29 Uhr

zu: Was passiert nun ?

Nach der Rechtsprechung ist ein Absehen vom Fahrverbot im "Tausch" mit einer höheren Geldbuße zwar prinzipiell möglich, aber gerade nicht in den Fällen, in denen schon zuvor eine Zuwiderhandlug begangen wurde oder sogar ein Fahrverbot verhängt wurde. Da der letzte Verstoß nun schon die dritte Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb kurzer Zeit ist, kommt ein Absehen vom Fahrverbot hier wohl kaum in Betracht.

Mit dem Argument "Ich bin auf das Auto angewiesen" wird sich wohl kein Amtsrichter überzeugen lassen, es sei denn, ein Fahrverbot wäre für dich absolut existenzbedrohend.

...wahrscheinlich 30-40km/h innerorts zu schnell
Das ist aber ein große Spanne, bei der noch die Tachoabweichung zu berücksichtigen und die Toleranz abzuziehen ist. Also erst mal den Bußgeldbescheid abwarten.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123

Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen

Es zeigt, wie hier Lkw geparkt werden müssen

Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128

Auf eine vorgeschriebene Umleitung für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern

Auf eine in der Regel weniger befahrene Autobahnstrecke

Auf eine Stelle, an der man die Autobahn verlassen muss

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-102 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?

Erste Hilfe leisten - Rettungsdienst alarmieren - Unfallstelle absichern

Unfallstelle absichern - Erste Hilfe leisten - Rettungsdienst alarmieren

Rettungsdienst alarmieren - Unfallstelle absichern - Erste Hilfe leisten