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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern andele
07.01.2005, 14:55 Uhr

Probezeitverlängerung-manchmal zu hart bzw. kontraproduktiv?

Hi!

Ich bin beim Lesen über folgenden Beitrag gestolpert, der ziemlich genau auch meine eigene Meinung wiedergibt:

Zitat Thommy:
"Andererseits tun mir die in der Probezeit leid, die durch Unachtsamkeit mit 21 km/h zuviel in die Radarfalle kommen und die tuere und ärgerliche Nachschulung machen müssen + 4 Jahre Probezeit. Danach fahren die Leute doch mit schweiß auf der Stirn und mit dem Blick auf der Tachonadel."

Es gibt sicherlich Leute, die so chaotisch fahren, dass ein Denkzettel mit Nachschulung und Probezeitverlängerung sinnvoll ist. Von solchen Verkehrsteilnehmern kenne ich auch mehrere. Von denen möchte ich aber im folgenden garnicht reden.

Es gibt auch andere Fälle:

Bsp: Wer beim Rückwärtsfahren auch nur einen kleinen Schaden verursacht (so wie das einem Bekannten vorletztes Jahr beim Ausparken versehentlich passiert ist; Schadenswert waren knapp 200 Euro -> wirklich nicht die Welt) und wegen einem starrsinnigen Unfallgegner die Polizei gerufen wird, kommt es normalerweise zu Punkten und folglich zur Probezeitverlängerung und Aufforderung zum Aufbauseminar, da Unfälle beim Rückwärtsfahren (ungeachtet des Schadenswertes) einen A-Verstoß darstellen.

Mit diesem Beispiel wollte ich nur veranschaulichen, wie leicht man in einer solchen Problematik drinsteckt.

Wenn einem nun so etwas widerfährt, man sonst aber immer gemäß der Straßenverkehrsordnung fährt und nicht wie ein Chaot umherbrettert, ist diese Strafe doch ziemlich hart.
Die ganze Geschichte kann sich dann auch kontraproduktiv auswirken, da man durch die Probezeitverlängerung und die Nachschulung auch noch gehemmter und ängstlicher im eigenen Fahrstil wird. Dem Bekannten von mir ist das widerfahren, er war auch bei der Nachschulung und er fährt heute nicht besser als früher, da die Angst immer mitfährt.

Was denkt ihr darüber? Findet ihr die Strafe in manchen Fällen auch übertrieben?

Ich persönlich weiß für so etwas auch keine Problemlösung, da es ja nach wie vor Leute gibt, die wie die Wahnsinnigen fahren in ihrer Probezeit und für die solche Maßnahmen mehr als angebracht bzw. noch zu wenig sind.

Wie sollte man so etwas handhaben? Was meint ihr?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pascal
07.01.2005, 19:29 Uhr

zu: Probezeitverlängerung-manchmal zu hart bzw. kontraproduk

"Deshalb machen viele wahrscheinlich auch so früh wie möglich ihren Führerschein, fahren dann in den ersten zwei Jahren so wenig wie möglich oder gar nicht und kommen dann völlig aus der Übung wieder zurück in den Straßenverkehr."

Absolut richtig, denn genau dazu animiert die Probezeit und damit ist auch schon gezeigt, daß sie kontraproduktiv ist!

Außerdem verletzt die Probezeit den Grundsatz, daß vor dem Gesetz alle gleich sind (klar, juristisch gesehen ist das natürlich einwandfrei...)

"Also unterm Strich immerhin eine sehr soziale Sache die Probezeit. "

Das würde ich auch sagen, allerdings darf man dabei die Ironie nicht vergessen. Schließlich wird das Ganze auf dem Rücken der jungen Fahrer ausgetragen, als auf denen, die es sich in aller Regel finanziell am wenigsten leisten können!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pascal
07.01.2005, 20:55 Uhr

zu: Probezeitverlängerung-manchmal zu hart bzw. kontraproduktiv?

"Und ein Fahranfänger ist nun mal kein "Profi" und muss halt anders "überwacht" oder "Bestraft" werden."

Muß er das? Man nehme einen Fahranfänger (in der Probezeit) und einen Fahrer außerhalb der Probezeit. Beide haben einen Parkrempler. Warum muß man den Fahranfänger ungleich (!!!) härter bestrafen? Weil er Anfänger ist, und er durch seine Unerfahrenheit vielleicht eher einen Fehler macht, als der erfahrene Fahrer????

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07.01.2005, 22:29 Uhr

zu: Probezeitverlängerung-manchmal zu hart bzw. kontraproduktiv?

Die Diskussion läuft so, wie ich sie mir vorgestellt habe. Sehr konstruktiv - danke an alle für ihre bisherigen Beiträge.

Meine Sichtweise hat sich auch nur noch bestärkt dank eurer Argumente.
Warum sollte man jemanden für den gleichen Fehler wesentlich mehr bestrafen? Man erwartet dann ja umgekehrter Weise, wenn man genau drüber nachdenkt, von einem Fahranfänger MEHR als von einem erfahrenen Fahrer, der schon mehr als 2 Jahre gefahren ist. Denn wenn der beim Rückwärtsausparken einen kleinen Schaden verursacht, wird außer Punkte + Bußgeld nichts passieren, wenn die Polizei gerufen wird.

Ich denke, dass die Einführung der Probezeit denjenigen zu verdanken ist, die mit dem neuen Führerschein wie die Wahnsinnigen gefahren sind und dadurch nach einigen Jahren die Statistiken darauf hingewiesen haben, dass viele Fahranfänger mehr Unfälle verursachen als Leute, die den Schein schon länger haben. Also führte man die Probezeit ein, um auf ein umsichtigeres Fahren zu pochen bei den Führerscheinneulingen.
Was man dabei übergangen hat ist die Tatsache, dass man damit auch sehr viele vernünftige Fahranfänger bestraft, die unter Umständen bei einem ungünstigen Unfallverlauf und etwas Pech doppelt und dreifach für kleine Fehler bezahlen müssen.

Und zu dem angesprochenen Thema des wenigen Fahrens wegen der ersten 2 Jahre:
Ich bin da selbst ein blendendes Beispiel für und will mich aber auch keinesfalls loben. Ich bin die ersten 1 1/2 Jahre regelmäßig gefahren und habe mich immer sehr stark (wurde häufig auch dafür belächelt) an die STVO gehalten. Eben auch aus Angst vor Nachschulung und Probezeitverlängerung bin ich wirklich peinlich genau nach den Schildern gefahren, vor allem was die Geschwindigkeiten angeht.
Und seit November bin ich jetzt schon absichtlich kein Auto mehr gefahren, um auch wirklich auf Nummer sicher zu gehen, dass Mitte Januar mit meinem 20. Geburtstag auch meine Probezeit ausläuft.
Das Verhalten von mir ist hoffentlich verständlich. Das es prinzipiell für das eigene Fahrvermögen nicht gut ist, dessen bin ich mir wohl bewusst. Aber man wird ja fast schon dazu gezwungen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sim
08.01.2005, 03:28 Uhr

zu: Probezeitverlängerung-manchmal zu hart bzw. kontraproduktiv?

Ich fände eine Neuregelung der Geschwindigkeitsüberschreitungen sehr sinnvoll. Und zwar sollte das ganze nicht absolut, sondern relativ zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit geregelt werde. Ich finde es irgendwo lächerlich wegen 20km/h auf der Autobahn 300 EUR Folgekosten zu haben. Wird man mit 50km/h in einer 30 Zone erwischt sieht das aber schon wieder anders aus, dort überschreitet man die erlaubte Geschwindigkeit ja fast um 70% (auf der AB sind's keine 20).
Man könnte natürlich auch den Katalog der A-/B-Verstöße neu regeln und z.B. die Geschwindigkeitsdelikte nicht ausnahmslos als A-Verstoß werten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
08.01.2005, 14:52 Uhr

zu: Probezeitverlängerung-manchmal zu hart bzw. kontraproduktiv?

andele,
Wieso kriegt Dein Bekannter denn für einen Rempler beim Rückwärtsfahren Punkte? Um das zu schaffen, muß er aber schon auf der Autobahnn rückwärts gefahren sein :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern andele
08.01.2005, 15:43 Uhr

zu: Probezeitverlängerung-manchmal zu hart bzw. kontraproduktiv?

Nein eben gerade nicht.
Das ist ja das dumme beim Rückwärtsfahren.
Wenn man rückwärts fährt, dann obliegt einem eine besondere Sorgfaltspflicht, der man nachkommen muss. Kann man nicht genügend durch Umschauen absichern, muss man sich einweisen lassen von einer anderen Person. (so steht es in den Gesetzen, auch wenn es praxisfremd klingt)

Meinem Bekannten ist beim Rückwärtsfahren aus einer Parklücke an das neben ihm stehende Auto gefahren (wie das genau war, weiß ich nicht, ich war nicht dabei; war wohl eine sehr enge Lücke). Der Besitzer dieses Wagens war erst kurz vorher ausgestiegen und hat das mitgekriegt. Der Schaden betrug, wie sich später herausstellte und ich auch schon oben in meinem Eingangsbeitrag beschrieben habe, 200 Euro wegen Lackkratzer und ner leichten Beule. Mit dem Besitzer des anderen Wagens war wohl nicht zu reden, der wollte unbedingt die Polizei holen, hat dies dann auch getan. Polizei hat das alles aufgenommen, meinem Bekannten auch etwas von Verletzung der Sorgfaltsfplicht beim Rückwärtsfahren erzählt und so weiter. Ein paar Wochen später kam dann der Bußgeldbescheid: 50 Euro, 2 Punkte. Einige Monate später dann Aufforderung zur Nachschulung.

Es ist egal, wo du die Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren verletzt. Ob auf der Autobahn (tolles Beispiel übrigens hehe) oder auf einem Parkplatz wie bei meinem Bekannten. Verletzung der Sorgfaltspflicht bleibt ein A-Verstoß und das zieht Punkte und Nachschulung in der Probezeit nach sich.

Das ist komisch zu verstehen, ist aber so. Glaub es mir @durbanZA.
Ich dachte auch erst, dass das nicht sein kann, vor allem bei dieser Lapalie von 200 Euro.
Da kann man sich echt bei diesem A.... von Autobesitzer bedanken, der wegen dieser Sache unbedingt die Polizei rufen musste.

Was ich damit nur nochmal zeigen wollte:
Mit etwas Pech sitzt man sehr sehr viel schneller in der Nachschulung und hat ne verlängerte Probezeit, als man denkt. Und dass das in diesem von mir beschriebenen Fall ja wohl für den normalen Menschen und nicht-Juristen eine ABSOLUT überzogene Strafe ist, ist ja wohl klar.

Deshalb ist das mit der Probezeit auch so eine fragwürdige Sache, wie die anderen hier ja auch schon beschrieben haben...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pascal
08.01.2005, 16:22 Uhr

zu: Probezeitverlängerung-manchmal zu hart bzw. kontraproduktiv?

"Da kann man sich echt bei diesem A.... von Autobesitzer bedanken, der wegen dieser Sache unbedingt die Polizei rufen musste."

Das ist auch so ne Sache! Wer in der Probezeit ist, wird wohl niemals (außer er hat zuviel Geld und will vier Jahre Probezeit) von sich aus die Polizei rufen, außer, er ist sich zu 250% sicher, daß ihn keine Schuld trifft. Und wann ist man das heutzutage schon noch. Manchmal wäre es aber u. U. besser gewesen, die Polizei zu rufen. Eine verzwickte Situation, in der der Gesetzgeber einen da bringen kann...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Philipp
08.01.2005, 18:24 Uhr

zu: Probezeitverlängerung-manchmal zu hart bzw. kontraproduktiv?


"Außerdem verletzt die Probezeit den Grundsatz, daß vor dem Gesetz alle gleich sind (klar, juristisch gesehen ist das natürlich einwandfrei...)"

Vor dem Gesetz sind ja auch alle gleiche! Alle fangen mit 2 Jahren Probezeit an.... :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sebastian_c
08.01.2005, 19:26 Uhr

zu: Probezeitverlängerung-manchmal zu hart bzw. kontraproduktiv?

Kann den Gedanken der hinter der Probezeit steht gar nicht nachvollziehen. Wenn man gegen die unvorsichtigen Raser unter den Fahranfängern vorgehen will, braucht man keine Probezeit. Man müsste ganz einfach mehr kontrollieren. Ich kenne Leute, die ganz entspannt mit 120 über die Busspur fahren wo 70 erlaubt ist. Würde die Polizei mehr kontrollieren, hätten die schon längst ihren Führerschein weg, auch ohne Probezeitregelung.
Da sind die normalen Strafen schon ausreichend, da muss man nicht einen Großteil der sowieso etwas unsicheren Fahranfänger (zumindest theoretisch) unter Beobachtung stellen und sie damit noch mehr verunsichern.

mfG SC

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sebastian_c
08.01.2005, 19:29 Uhr

zu: Probezeitverlängerung-manchmal zu hart bzw. kontraproduktiv?

Achja: Und so eine Nachschulung bzw. ein Aufbauseminar mag ja für manche Leute sinnvoll sein, aber doch auch nur für Fahrer die sich darauf einlassen was dort gesagt wird und nicht für Leute die sich einen Fehler erlaubt haben und dort gezwungenermaßen sitzen.

mfG SC

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
08.01.2005, 19:36 Uhr

zu: Probezeitverlängerung-manchmal zu hart bzw. kontraproduktiv?

Lieber andele, ich bin mir der Vorschriften bezüglich der Sorgfaltspflicht, die die Rechtssprechung macht, durchaus bewusst. Die Verletzung der Sorgfaltspflicht ist keine Owi an sich, sondern wird es erst, wenn etwas passiert. So bestraft Dich zB niemand, wenn Du keinen Schulterblick machst, sondern erst, wenn Du dabei einen Radfahrer ummähst. Wie dieser Verstoß dann geahndet wird, legt das Gericht fest, und ich finde es sehr merkwürdig, dass Dein Bekannter für einen Vorfall ohne Personenschaden Punkte kriegt. Egal.

"Es ist egal, wo du die Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren verletzt. Ob auf der Autobahn (tolles Beispiel übrigens hehe) oder auf einem Parkplatz wie bei meinem Bekannten. Verletzung der Sorgfaltspflicht bleibt ein A-Verstoß und das zieht Punkte und Nachschulung in der Probezeit nach sich."

Das ist nicht gahz richtig, Andele, bei Rückwärtsfahren auf der Autobahn gibt es gleich 4 Punkte. Woher ziehst Du Deine Aussagen über die Verletzung der Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr? Will ja gar nicht ausschließen, daß ich mich irre. Hast Du ne Gesetzesstelle?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern andele
09.01.2005, 00:14 Uhr

zu: Probezeitverlängerung-manchmal zu hart bzw. kontraproduk

Das ist es ja gerade, was ich eben versucht habe, zu erklären @durbanZA. Es ist wurscht, in welchem Schweregrad beim Verletzen der Sorfaltspflicht etwas passiert. Hätte mein Bekannter eine Person angefahren beim Rückwärtsfahren und nicht nur das Auto des neben ihm Parkenden (lässt man eine evtl. Anzeige wegen Körperverletzung in einem solchen erdachten Falle außer Acht), hätte er ebenfalls 2 Punkte bekommen für das Verletzen der Sorgfaltspflicht, wodurch ein Unfall entstand.

Das ging ja damals auch nicht in meinen Kopf rein: Ich hätte auch immer erwartet, dass man zur Nachschulung muss, wenn man beim Rückwärtsfahren wirklich jemanden anfährt oder schlimmere Schäden anstellt.
Nur steht im Gesetz wohl drin, dass WENN ein Unfall passiert wegen unterlassener Sorgfaltspflicht derjenige 2 Punkte kriegt.
Es gab da auch einen konkreten Paragraphen.
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet
Den genauen Paragraphen kenne ich nicht, ich bin wie gesagt auch nicht bei der Sache dabeigewesen sondern hab es nur erzählt bekommen bzw. dann gesehen, als mein Bekannter zur Nachschulung musste.
Ich wollte mich auch auf keinen Fall streiten oder so, die Sache ist aber wirklich so gelaufen.


Ich denke auch, es müsste wirklich gegen solche Idioten, die wie hier beschrieben mit 120 über die Busspur fahren, vorgegangen werden und die müssten dafür wirklich büßen.
Stattdessen geht es wirklich häufig Fahranfängern an den Kragen, denen eine Nachschulung überhaupt nichts bringt sondern höchstens zur weiteren Verunsicherung beiträgt.
Ich bin wirklich froh, dass in 2 Tagen meine Probezeit abgelaufen ist!

Ãœber die 18 Punkte hab ich mich auch schonmal gewundert. Da muss man sich aber schon wirklich verdammt viel leisten, um ein 18 Punkte Konto anzusammeln. Stelle ich mir jedenfalls so vor.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern andele
09.01.2005, 00:17 Uhr

zu: Probezeitverlängerung-manchmal zu hart bzw. kontraproduktiv?

Mist, mein Beitrag war wohl etwas missverständlich.
Also ich kenne den genauen Paragraphen nicht, habe das Schreiben auch nie gesehen.
Es war auf jeden Fall von Unterlassen der Sorgfaltspflicht und damit einhergehender Unfall die Rede.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
09.01.2005, 03:20 Uhr

zu: Probezeitverlängerung-manchmal zu hart bzw. kontraproduktiv?

@durbanZA

Im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog "Straßenverkehrs-ordnungswidrigkeiten" steht unter der Tatbestandsnummer 109649 folgendes:

Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall. 60 Euro, 2 Punkte
§ 9 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 44 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

@sebastian_c

»Würde die Polizei mehr kontrollieren,...«
schonmal 'nem nackten Mann in die Tasche gepackt? Die Polizei würde, wenn sie könnte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
09.01.2005, 13:21 Uhr

zu: Probezeitverlängerung-manchmal zu hart bzw. kontraproduktiv?

@ Major König

zu wenig Grüne und zuviel Häuptlinge. Personal wird eingespart, in dem man es "bedarfsgerechter" steuern will. Also mehr Beamte zu einsatzstarken Zeiten und wenig Beamte zu sog. einsatz-schwachen Zeiten (dann, wenn der Bürger schläft und nicht mitbekommt, dass für 150.000 Einwohner nur noch 2 Streifenwagen bereit sind).
D.h. für Zielverfolgung (Bekämpfung von Hauptunfallursachen / Trunkenheit u. Drogen im Straßenverkehr) bleiben nicht mehr so viele Kräfte. Wenn dann an Karneval aufgrund ständig steigender Einsätze und weniger Personal dem entsprechend weniger Alkoholkontrollen durchgeführt werden können, dann liest man hinterher in der Zeitung, dass der deutsche Autofahrer vernünftiger geworden ist und weniger Leute betrunken Auto fahren.

Auf der anderen Seite geht immer mehr Zeit für Papierkram verloren, weil immer mehr Formulare und Erfassungsbögen für Statistiken, etc. erstellt werden müssen. Es ist oft so, dass ein Einsatz, der nicht mal eine halbe Stunde dauert, im Anschluß knapp 2 Stunden schriftliche Arbeit für 2 Beamte erfordert. Ganz zu schweigen von ständigen Systemüberlastungen und Serverabstürzen.

Ich könnte hier locker noch ein ganzes Buch schreiben...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-036 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-036

Den Mann die Straße überqueren lassen

Blickkontakt aufnehmen

Anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren