|
Das FAHRTIPPS-Forum
Alle Forum-Themen im Überblick
torfbatzen
04.01.2005, 23:27 Uhr
Mit Mofaführerschein 50er Roller gefahren
Also ich wurde mit einem 50er Roller der auch als 50er angemeldet war mit einem Freund hintendrauf angehalte. Jedoch habe ich vergessen den Polizisten zu sagen, dass ich einen Mofaführerschein hab. Die denken jetzt wahrscheinlich, dass ich mir den Roller von meinem Vater geschnappt hab und damit rumgefahren bin, ohne führerschein.
Jetzt meinten ein paar Leute, dass ich meinen Autoführerschein erst ab 21 machen kann. kann das sein?
torfbatzen
05.01.2005, 00:15 Uhr
zu: Mit Mofaführerschein 50er Roller gefahren
Ja ich hab halt ne Mofaprüfbescheinigung und bin ein Roller gefahren für den man die Führerschein der Klasse M braucht. Ich hab den Polizisten halt gesagt, dass ich keinen Führerschein für den Roller hab aber ich hab nicht gesagt, dass ich ne Mofaprüfbescheinigung hab. Keine Ahnung warum. Ist mir erst später eingefallen, dass das villeicht wichtig für den ist, weil ich ja die Regelen des Straßenverkehrs kenne. Ist das überhaupt interessant für die Polizisten oder ist das einfach Fahren ohne Fahrerlaubnis egal ob ich ne Mofa Prüfbescheinigung hab oder nicht? Achja und da war ja noch der Freund hintendrauf. Bekomm ich dann nochmehr Strafe?
Mir sind eigentlich alle Strafen recht solange ich meinen Füherschein schön ab 18 machen kann.
Security_neu
05.01.2005, 11:40 Uhr
zu: Mit Mofaführerschein 50er Roller gefahren
Aber es KANN DURCHAUS MÖGLICH sein, dass du doch eine FS Sperre bekommst.
Denn warum sollte es dir anders ergehen als den Jugendlichen, die Auto fahren und keinen FS haben!!
torfbatzen
05.01.2005, 13:25 Uhr
zu: Mit Mofaführerschein 50er Roller gefahren
Aber ich kenne Leute, die mit einem auf 25er angemeldeten roller 50 gefahren sind und die 6 punkte und ein paar Sozialstunden bekommen. Ich will jetzt nur wissen ob das eine Rolle spielt ob ich eine Prüfbescheinungung hab oder nicht. Ob ich jetzt mit meinem Mofa 50 fahr oder mit einem 50er Roller. Das muss doch das gleiche sein.
Soll ich jetzt beim Revier anrufen und sagen, dass ich ne Mofaprüfbescheinugung hab?
DaRealAd
05.01.2005, 13:44 Uhr
zu: Mit Mofaführerschein 50er Roller gefahren
Ob du mit deinem Mofa 50 fährst oder mit einem Roller ist tatsächlich das gleiche... Ist nämlich beides verboten wenn du nur eine Mofaprüfbescheinigung hast.
Die einzige Tatsache die zählt ist, dass du einen 50er Roller gefahren bist ohne die nötige Fahrerlaubnis. Ob du einen Mofaschein hast oder nicht interessiert dabei wirklich niemanden.
Eine dreijährige Führerscheinsperre wirst du sicher nicht bekommen. Vor allem wenn es die erste Verkehrsstraftat begangen hast. Möglich wäre aber eine Sperre aus rechtlicher Sicht schon.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?
Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen
Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren
Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-105 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Drehzahlbereichen des Motors ist der Kraftstoffverbrauch günstiger?
In niedrigeren
In höheren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-014 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen, wenn ältere Menschen die Fahrbahn überqueren?
Sie bleiben manchmal plötzlich auf der Fahrbahn stehen
Sie kehren manchmal auf halbem Wege um
Sie achten oft nicht auf Fahrzeugverkehr
Passende Artikel bei amazon.de:
| | Meine Führerscheinprüfung (Karl Eckhardt) Inhalt Sie wollen demnächst Ihren Führerschein machen? Dann ist es gut, sich schon vorher einen Überblick zu verschaffen über den Prüfungsstoff, der auf Sie zukommt. Das bringt Sicherheit und kann Ihnen zusätzliche Fahrstunden ersparen. EUR 13,90 | | | | Führerschein Trainer 2021 (PC/MAC) Lernsoftware für die Klassen A, A1, A2, AM, B, C, C1, CE, D, D1, L, T und Mofa. Mit dem aktuellen amtlichen Fragenkatalog, gültig ab 01.10.2021 für Deutschland EUR 22,99 | weitere Buchtipps... |
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|