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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern benni125ccm
04.01.2005, 21:16 Uhr

Pocket bike

Ich hätte mal eine frage bezüglich der pocket bikes. ich würde meinem sohn gerne eins schenken (14jahre)weis aber nicht wo dieses überall zugelassen ist ausser rennstrecken ? vielen dank

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Joe
05.01.2005, 15:36 Uhr

zu: Pocket bike

Du hast Dir aber schon mal die Preise angeschaut? Sehr großzügiges Geschenk :-)
Herumsägen dürfte Dein Sohn damit: Auf Privatgrund, der nicht für den öffentlichen Verkehr zugänglich ist, also z.B. durch ein Tor abgesperrt sein muß, auf Rennstrecken und bei entsprechenden Pocket-Bike-Veranstaltungen auf speziell dafür abgesperrten Flächen (auch manche Kartbahnen haben entsprechende Angebote). Tabu sind öffentlich zugängliche Parkplätze, Sport- und Spielplätze, Bauernwege oder Panzerstraßen, auch wenn diese noch so leer sein mögen.
Du solltest also schon ein ausreichend großes Privatgründstück haben oder einen Unternehmer kennen, der Euch am WE auf sein abgesperrtes Betriebsgelände läßt. Wenn ausreichend Platz vorhanden ist, sind die Dinger schon sehr lustig - allerdings eigentlich nur zu mehreren.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-002-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-002-B

Ich darf vor dem Radfahrer abbiegen

Ich muss an der Haltlinie zunächst anhalten

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05.107 / 3 Fehlerpunkte

Auf welcher Seite ist eine Straßenbahn zu überholen, die in der Mitte der Fahrbahn fährt (keine Einbahnstraße)?

Rechts

Links nur dann, wenn rechts andere Fahrzeuge die Fahrbahn versperren

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-001 / 3 Fehlerpunkte

Ein Kraftfahrer hat zu viel Alkohol getrunken und darf deshalb nicht mehr fahren. Wie kann er seine Fahrtüchtigkeit nicht wiederherstellen?

Indem er

- eine halbe Stunde schläft

- eine halbe Stunde spazieren geht

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