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25.12.2004, 16:26 Uhr

Abholen vom FS #2

Tach,
also habe jetzt in Erfahrung bringen können, dass ein Polizist einen Tag vor meinem Geburtstag meinen Führerschein abholen kann. Nun ist mein Vater allerdings Zollbeamter, ergo hat er auch einen Dienstausweis wie die Polizei ihn hat. Weiß jemand, ob er berechtigt wäre, ihn zu holen, oder wäre das eine Art von Befangenheit?

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04.01.2005, 12:38 Uhr

zu: Abholen vom FS #2

Um das ganze mal für Interessenten zu aktualisieren: Mein Vater konnte am 30.12.2004 den FS abholen, da er beim Zoll arbeitet und somit ähnliche Aufgabengebiete wie die Polizei Abdeckt. Wer also jemanden kennt, der bei Vater Staat arbeitet => vorher abholen lassen.

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05.01.2005, 16:00 Uhr

zu: Abholen vom FS #2

Um nicht zu viel Freude aufkommen zu lassen, sei der Hinweis erlaubt, dass dies zwar im Einzelfall funktioniert hat, es heitß aber nicht das dies auch in einem anderen Landkreis klappt. Nach den Buchstaben des Gesetzes wäre die Aushändigung streng genommen so nicht zulässig.

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05.01.2005, 22:51 Uhr

zu: Abholen vom FS #2

Aufwand? Es war nur ein einziger Gang mehr dorthin, das Amt ist 250 Meter weg. Warum also nicht?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107

Nötigenfalls herunterschalten

Bremsen, damit in diesem Gefälle die Geschwindigkeit nicht zu hoch wird

Heraufschalten, um die Geschwindigkeit beizubehalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?

Weil die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht wird

Weil Nachfolgende zu gefährlichem Überholen verleitet werden

Weil der Verkehrsfluss behindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142

Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Beim Einfahren in den Kreis ist zu blinken

Das Halten auf der Kreisfahrbahn ist verboten